Wiesbadener Erklärung vom 30.08.2013
Starke Demokratie – Einstehen für Freiheit und Sicherheit in Deutschland
Extremismus in jeder Form bekämpfen
Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt und damit dies so bleibt, braucht es eine starke Demokratie und ein Einstehen für Freiheit und Sicherheit. Um in Freiheit und Sicherheit leben zu können, müssen die Menschen in Deutschland vor den Gefahren des Extremismus geschützt werden. Hierzu gehört es, jede Form von Extremismus entschieden zu bekämpfen – unabhängig davon, ob es sich um Rechts- oder Linksextremismus oder gewaltbereiten Islamismus handelt. So sehr sich Extremisten auch in ihren Zielsetzungen unterscheiden, so ähnlich sind sie sich in ihrem Hass auf unsere demokratische Gesellschaft und die sie tragenden Werte. Deshalb muss das gesamte extremistische Spektrum in den Blick genommen werden.
Die Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern unterstützt den Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ausdrücklich darin, bewährte Sicherheitsgesetze nicht in Frage zu stellen.
Stärkung der wehrhaften Demokratie
Den inneren Feinden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung muss politisch argumentativ, durch gesellschaftliche Präventionsarbeit, aber auch mit den Mitteln der nachrichtendienstlichen Aufklärung, der polizeilichen Gefahrenabwehr und des Strafrechts entschlossen begegnet werden. Der Kampf gegen Extremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Das beginnt in der Schule, muss aber auch Teil eines lebensbegleitenden Lernens sein.
Die beste Vorbeugung ist die Erziehung zu den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie. Die politische Bildung und das Geschichtsbewusstsein sind daher zu fördern. Junge Menschen müssen für die Gefahren extremistischer Herkunft sensibilisiert und ihr demokratisches Verantwortungsbewusstsein gestärkt werden. Dies gelingt, wenn Demokratie anschaulich und erfahrbar ist und überzeugend vorgelebt wird. Der Besuch von Gedenkstätten für die Opfer der NS- und der SED- Diktatur muss ebenso Bestandteil des Schulunterrichts sein wie die breite Vermittlung demokratischer Werte und das Einüben von Streitkultur. Auch gehört hierzu das Engagement für die Schülervertretung oder der Austausch mit Mandatsträgern auf allen parlamentarischen Ebenen.
2Länder und Kommunen müssen den Extremismus vor Ort bekämpfen. Dazu gehört die Beratung bezüglich des Umgangs mit Verfassungsfeinden in kommunalen Gremien, Einrichtungen oder örtlichen Strukturen. Wichtige Partner sind hierbei vor allem Vereine und Verbände, insbesondere Jugendverbände, u. a. des Sports, der Religionsgemeinschaften und der Wohlfahrtspflege.
Politische und religiös motivierte Gewalt wirksam bekämpfen
Die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU, der Mordanschlag eines islamistischen Einzeltäters am Frankfurter Flughafen sowie zahlreiche weitere Anschlagsversuche islamistischer Terrorzellen in Deutschland, aber auch die wachsende Militanz linksextremistisch-autonomer Gruppierungen stehen für die Gefährdungen unserer inneren Sicherheit durch politische und religiös motivierte Gewalt.
Für die Sicherheit Deutschlands und der westlichen Staatengemeinschaft ist derzeit der islamistisch-motivierte internationale Terrorismus die stärkste Bedrohung. Salafisten streben einen Gottesstaat auf der Grundlage der Sharia an. Ihre Ideologie ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft und die Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates. Gleichzeitig bereiten salafistische Bestrebungen den Nährboden für Radikalisierung bis hin zu terroristischen Aktivitäten. Über das Internet entfaltet die salafistische Ideologie eine enorme Breitenwirkung.
Durch gewaltsame Demonstrationen und lebensbedrohliche Übergriffe auf Polizisten hat die salafistische Szene ihre aggressive Dynamik unter Beweis gestellt. Gleichzeitig verschärft sich die Gefahr, dass sich Rechtsextremisten und Salafisten gegenseitig aufstacheln und unsere Gesellschaft polarisieren. Mehr denn je ist ein wehrhafter Rechtsstaat gefordert, um unser Gemeinwesen vor extremistischen Angriffen zu schützen. Muslimische Verbände müssen sich entschiedener als bisher vom islamistischen Extremismus distanzieren und mit unseren Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terror zusammenarbeiten. Den Extremisten muss die von ihnen gesuchte Anonymität genommen werden. Gerade mit Blick auf radikalisierte Einzeltäter sind Konzepte zur Antiradikalisierung und Prävention konsequent umzusetzen und weiter zu entwickeln.
Aussteigerprogramme für Extremisten und vorbeugende Programme müssen ebenfalls weiterhin gestärkt werden. Für ausländische Straftäter muss das Ausweisungsrecht verschärft werden. Wer religiösen Hass predigt oder Gewalt zur Durchsetzung seiner religiösen Ziele anwendet, missachtet unsere Grundwerte und muss genauso wie diejenigen, die aus politischen Gründen zur Gewalt aufrufen, damit rechnen, ausgewiesen zu werden. Insbesondere soll ein ausländischer Straftäter immer dann unser Land verlassen müssen, wenn er Bezüge zum Terrorismus oder Extremismus aufweist. Ausländische, gewaltbereite und salafistische Extremisten dürfen nicht von großzügigen Ermessensregelungen unserer Gesetze profitieren.
Das Werben für Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen war bis 2002 zu Recht unter Strafe gestellt. Unverständlicher Weise hat die damalige rot-grüne Parlamentsmehrheit auf Bundesebene das Werben für eine Terrororganisation nach dem 11. September 2001 straflos gestellt. Das Werben um Sympathie für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung bereitet den Nährboden für terroristische Gewalt. Deshalb muss dies unter Strafe stehen. Darüber hinaus müssen Mitglieder von Zellen, die Brand- und Sprengstoffanschläge verüben, künftig regelmäßig als terroristische Vereinigung im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB bestraft werden können.
Neuordnung des Verfassungsschutzes
Im Rahmen der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern gilt es, die Zusammenarbeit im Sicherheitsgefüge unseres Landes weiter zu verbessern. Mit dem Zusammenwirken von Verfassungsschutz und Polizei im gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) wird die Schlagkraft der Sicherheitsbehörden gestärkt. Die effektive Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ist unverzichtbar. Durch die Kooperation von Verfassungsschutz und Polizei im GETZ wird die analytische, präventive und operative Schlagkraft der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsextremismus, den Linksextremismus sowie gegen den islamistischen und Ausländerextremismus gestärkt. Dieser erfolgreiche Ansatz muss weiter ausgebaut werden. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im föderativen Sicherheitssystem darf nicht zu Sicherheitsdefiziten führen. Dennoch ist gerade die föderative Struktur auch Garant für einen erfolgreichen Verfassungsschutz. Diese gilt es zu erhalten. Der bereits beschrittene erfolgreiche Weg muss deshalb weiter ausgebaut und fortentwickelt werden.
Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und gegen Rechtsextremismus sind die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei unverzichtbare Mittel für den schnellen Informationsaustausch zwischen den Sicherheits- und Verfassungsschutzbehörden. Ihre Analyse- und Recherchefähigkeiten gilt es auszubauen. Auch in den Bereichen Links- und Ausländerextremismus sind solche gemeinsamen Verbunddateien erforderlich. Damit wird ein noch wirksamerer Beitrag zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ermöglicht.
Der Gewinn von Insiderinformationen aus dem extremistischen Milieu durch das Anwerben und Führen sogenannter V-Leute ist unerlässlich, um das Innenleben oftmals abgeschotteter verfassungsfeindlicher Gruppierungen zu durchleuchten. Auswahl und Führung von V-Leuten müssen allerdings verbessert und ihr Einsatz wirksamer kontrolliert werden. Beim Kampf gegen extremistische und terroristische Bestrebungen müssen alle verfassungs-, vereins- und ausländerrechtlichen Instrumente, wie Vereinsverbote, Einreiseverbote oder Ausweisungen konsequent genutzt werden. Insbesondere darf Deutschland kein Operations- und Rückzugsraum für den gewaltbereiten Salafismus werden. Sicherheit ist und bleibt die Voraussetzung für Freiheit, für ein friedliches Zusammenleben und das Vertrauen in unseren Staat.