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Zuwanderung durch gezielte Maßnahmen steuern

Jens Kolze„Wir müssen uns der Macht des Faktischen stellen. Wir werden in diesem Jahr deutlich mehr als 40.000 Flüchtlinge und Asylsuchende für Sachsen-Anhalt verzeichnen können. Im letzten Jahr waren es 6.600. Ohne gezielte Maßnahmen der Zuwanderungsbegrenzung, etwa beim Familiennachzug oder bei der Festlegung von Obergrenzen, wird sich der Zuzug zumindest in der gleichen Größenordnung fortsetzen. Keine Frage: Wir alle wollen eine Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Zelten in der Winterzeit verhindern. Daher arbeitet die Landesregierung auch unter Hochdruck an einem Unterbringungskonzept.

Wenn die LINKEN kritisieren, dass bei Erstaufnahmeeinrichtungen die tatsächlichen Belegungsstände oft deutlich unter der zur Verfügung stehenden Kapazität liegt, dann gehört es auch zur Ehrlichkeit, dass man den Grund dafür auch benennt. Wir haben in Deutschland das Problem, dass viele zu uns kommende Menschen, die ja eigentlich Schutz suchen, nicht da bleiben, wo man sie unterbringt. Es passiert sehr häufig, dass die Asylsuchenden z. B. aus Altengrabow einfach verschwinden und sich auf den Weg zu ihrem eigentlichen Fluchtziel, zum Beispiel Hamburg oder Berlin, machen. Diesem Problem wird nun zukünftig auf Bundesebene durch Sanktionen und durch eine Residenzpflicht am Ort der Aufnahmeeinrichtung begegnet werden.

Abschiebungen werden von den LINKEN generell als inhuman bezeichnet und abgelehnt. Auch das sehen wir anders. Wer nicht schutzbedürftig ist, muss unverzüglich abgelehnt und in seine Heimat rückgeführt werden, sonst schaden wir der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Aufnahme von Menschen. Und wir dürfen nicht vergessen, dass sich in Sachsen-Anhalt über 4.000 geduldete, ausreisepflichtige ehemalige Asylbewerber befinden, die die so dringend notwendigen Kapazitäten blockieren. Die in Sachsen-Anhalt initiierten Sammelrückführungen sind der richtige Weg. Und durch den Asylkompromiss 2015 auf Bundesebene, den die LINKEN ebenfalls ablehnen, können wir nunmehr nicht schutzbedürftige Menschen aus sicheren Herkunftsländern direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach Haus schicken und die Bemühungen um ein gemeinsames Rückführungsmanagement der Länder erhöhen.“

Für Erinnerung und Gedenken bedarf es keines Feiertages

Jens Kolze„Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts der 8. Mai eines jeden Jahres als ‚Tag der Befreiung vom Faschismus‛ ein staatlich anerkannter Feiertag werden muss. Die Länderabfrage hat ergeben, dass der 8. Mai in keinem anderen Bundesland als gesetzlicher Feiertag festgeschrieben ist. Für die CDU-Fraktion ist diese Forderung, ganz losgelöst von der Diskussion, dass wir in Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich schon genug Feiertage haben, politisch nicht vertretbar.

Für viele Länder Europas ist der 8. Mai zu Recht ein Tag, an dem feierlich an die Befreiung von der deutschen Fremdherrschaft und von den Grauen des Krieges gedacht wird. Auch in Deutschland war der 8. Mai 1945 für viele Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht, an dem die Welt von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit worden ist. Daher wird in Deutschland an diesen Tag jährlich erinnert. Der 8. Mai ist auch ein Tag der Mahnung, dass Antisemitismus und Rassismus keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.

Wir dürfen jedoch bei der Würdigung der herausragenden Bedeutung dieses Gedenktages eines nicht vergessen: Für viele Menschen in Ost- und Mitteldeutschland haben mit dem 8. Mai nicht der Frieden, die Zuversicht und die Freude Einzug gehalten. Denken wir an Flucht und Vertreibung. Denken wir an die Verbrechen von Angehörigen der Roten Armee an der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten. In Folge des Endes der nationalsozialistischen Tyrannei wurde in der Sowjetischen Besatzungszone eine neue Diktatur unter dem Roten Stern errichtet. Hinrichtungen, Deportation, Zwangsarbeit, willkürliche Inhaftierungen wurden von den neuen Machthabern systematisch angewandt. Für viele Menschen in Ost- und Mitteldeutschland war der 8. Mai kein Tag der Freude und Zuversicht! Erst 1989 erhielten die Bewohnerinnen und Bewohner der ehemaligen DDR die Chance, eine Demokratie aufzubauen.

Wir sehen für Sachsen-Anhalt keine Notwendigkeit für den von den LINKEN geforderten weiteren gesetzlichen Feiertag und lehnen den Gesetzentwurf zusammen mit unserem Koalitionspartner ab.“

„Flüchtlingskrise – wie schaffen wir das?“

André SchröderJens KolzeMarkus-Kurze_neu_klDie CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich seit mehreren Monaten ausführlich mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik.

In diesem Rahmen haben wir in dieser Woche gemeinsam mit dem Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht zwei Veranstaltungen mit dem Titel „Flüchtlingskrise – wie schaffen wir das?“ durchgeführt, um mit Bürgerinnen und Bürgern die Herausforderungen der Zuwanderung zu diskutieren.

„Wir als CDU-Fraktion stehen für Realitätssinn und Augenmaß in der Asyl- und Flüchtlingspolitik! Um die Herausforderungen der Zuwanderung meistern zu können, setzen wir uns für eine volle Erstattung der notwendigen Kosten auf kommunaler Ebene ein sowie für eine Erhöhung der Integrationsleistung. Wir lehnen die Einführung einer Gesundheitskarte zum jetzigen Zeitpunkt ab, um neue Leistungen und Kosten, die damit auf die Kommunen zukommen würden, abzuwenden. Darüber hinaus befürworten wir die unangekündigte Durchsetzung der Ausreisepflicht auch in den Wintermonaten“, so André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Gastgeber der beiden Veranstaltungen.

Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Die Gebote der Stunde sind: Das Finden von europäischen Lösungen, die Beschleunigung der Asylverfahren und die Beseitigung von Fehlanreizen. Schutzbedürftige gilt es schnell zu identifizieren, anzuerkennen und zu integrieren. Wer nicht schutzbedürftig ist, muss in seine Heimat zurückkehren. Wir müssen hier klar unterscheiden, sonst schaden wir der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Aufnahme von Menschen in Deutschland aus humanitären Gründen.“

„Die Diskussionen auf den Veranstaltungen in Weißenfels und Schönebeck haben gezeigt, dass die CDU-Fraktion den richtigen Kurs eingeschlagen hat. Weitere Beschlüsse zur Asyl- und Flüchtlingspolitik werden wir auf der Mitteldeutschlandkonferenz der CDU-Fraktionsvorstände von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am 16. November 2015 in Magdeburg fassen“, erklärt Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender und Moderator der Veranstaltung in Schönebeck.

Personalausstattung unserer Polizei muss den wachsenden Herausforderungen gerecht werden

Jens Kolze„Die Innere Sicherheit wird in Sachsen-Anhalt mit verschiedenen sicherheitsrelevanten Großeinsatzlagen konfrontiert. Das Aufgabenspektrum und die Einsatzbelastung unserer Polizei haben sich in den vergangenen Monaten in Anbetracht von Großdemonstrationen, der Absicherung von Fußballspielen und der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften stark erweitert. Dieser operativen Lageentwicklung müssen wir uns stellen.

Wir begrüßen daher die von Innenminister Holger Stahlknecht in aller Offenheit angestoßene Diskussion zur ‚Polizei light‛. Da es keinen Arbeitsmarkt für Polizisten gibt und die Ausbildung Jahre in Anspruch nimmt, müssen wir Nägel mit Köpfen machen. Ein möglicher Lösungsansatz ist es, Wachpolizisten auszubilden und ehemalige Bundeswehr-Feldjäger anzuwerben. So können wir kurzfristig eine Entlastung in bestimmten Aufgabenbereichen der Polizei, wie Objektschutz und Personenbewachung, herbeiführen. Wenn sich die Wachpolizisten im Dienst bewähren, sehe ich gute Chancen, sie in zwei Jahren durch zusätzliche Ausbildung in den mittleren Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Weiterhin rege ich ein Sondereinstellungsprogramm zur Stärkung der Bereitschaftspolizei an. Die Wachpolizei könnte den Übergang personell absichern und gleichzeitig als Rekrutierungsinstrument für angehende Polizeivollzugsbeamte dienen.

Darüber hinaus sind zukünftig noch mehr Beamte in den Polizeivollzugsdienst einzustellen. Für die Entwicklung des Personalkörpers der Landespolizei bis zum Jahr 2025 ist es unser Ziel, den Personalbestand nach belastungsorientierten Faktoren zu bestimmen, die Aufstiegsmöglichkeiten durch Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen belastungsgerecht weiter zu entwickeln und die Polizeiverwaltung im erforderlichen Umfang zu sichern. Eine pauschale Begrenzung der Einstellungszahlen kann keine Lösung sein. Die Bevölkerungszahl sollte künftig nicht der alleinige Maßstab zur Bestimmung der Sollstärke bleiben. Um auf Belastungsaufwüchse bei der Polizei in Zukunft reagieren zu können, bedarf es einer Fortschreibung der Einstellungskorridore. Für den Fall, dass künftig bis zu 7.000 Vollzugsbeamte notwendig wären, entstünde ein Einstellungsbedarf von 350 Anwärtern jährlich.“