shadow

Tag der offenen Tür: Feuerwehr Alten

Feuerwehr AltenBei bestem Wetter begeht die Feuerwehr Alten heute ihren Tag der offenen Tür. Nachwuchsarbeit wird hier groß geschrieben, die vielen Kinder und Jugendlichen vor Ort zeigen dies mit Freude.

Wen noch die Lust packt, der kann noch bis in den Nachmittag vorbei schauen im Dessauer Auenweg.

Für Dessau im Landtag

Annahme Landtagsmandat Jens KolzeAm gestrigen Mittwoch, den 01. Juni 2016 konnte ich bei der Landeswahlleiterin in Magdeburg mein Landtagsmandat annehmen. Ich freue mich, dass ich auch in den nächsten 5 Jahren Dessau im Magdeburger Landtag vertreten kann. Im Landtag angekommen, konnte ich bereits gestern an der Plenarsitzung in den Reihen meiner Kollegen teilnehmen.

Ich werde meine Fraktion in dieser Amtszeit in einer neuen Funktion begleiten. Mit großer Mehrheit wurde ich zum Sprecher für Recht, Verfassung und Gleichstellung und in den Fraktionsvorstand gewählt. Weiterhin werde ich im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration mitarbeiten.

Mein Bürgerbüro werde ich wieder in der Ferdinand-von-Schill-Straße 33 in Dessau vorhalten. Natürlich werde ich auch bei Facebook und im Internet über meine Arbeit informieren.

Mein Dank gilt allen, die mich auf dem Weg in den Landtag unterstützt haben.

Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen

Zur Landtagsdebatte „Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:

„Das kommunale Abgabenrecht ist eine schwierige Rechtsmaterie. Durch die aktuelle Berichterstattung sowie aufgrund der Diskussionen im politischen Raum gibt es Verunsicherungen bei jenen, welche Ende letzten Jahres Beitragsbescheide erhielten. Die CDU-Fraktion will diese Verunsicherung nicht beflügeln und verweist daher auf vier maßgebliche Punkte:

1. Wille des Gesetzgebers war, eine zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich sowie eine Übergangsregelung zu schaffen, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung tragen, die den Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar belastet und zur Gebührengerechtigkeit führt.

2. Nach erfolgter Prüfung der Landesregierung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 keine Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt, sondern ist vielmehr ein Spezifikum Brandenburgs.

3. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt durch Urteil im letzten Jahr (OVG LSA, Urteil vom 4. Juni 2015 – L 24/14 -) tragen die bei der letzten Novellierung des Kommunalen Abgabenrechts eingeführte zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich sowie die Übergangsregelung dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung. Es ist also mitnichten so, dass Gerichte in unserem Land über die rückwirkende Beitragserhebung noch nicht geurteilt haben.

4. Zu erwarten ist, dass es trotz der klaren Rechtsprechung auch für Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit zu einer höchstrichterlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere zu Altanschließern, kommen wird. Daher ist die Ankündigung des Innenministeriums, die Aufgabenträger aufzufordern, die Beitragserhebung bei Abwasseranschlüssen bis auf weiteres auszusetzen, der richtige Weg.“

Beleidigungen sind keine Mittel der politischen Debattenkultur – Entschuldigung war mehr als angebracht

Den Entgleisungen des innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, gegen den Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, widerspricht Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, entschieden:

„Der Innenminister hat den Koalitionsfraktionen im November einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einrichtung und die befristete Vorhaltung eines Wachpolizeidienstes in Sachsen-Anhalt vorsah und für einen eingeschränkten Bereich der Aufgaben der Polizei kurzfristig zusätzliches Personal (Entgeltgruppe 6 TV-L) vorsieht. Für die Unterhaltung eines Wachpolizeidienstes (mit 200 Wachpolizisten) sollten jährlich 9.830.000 Euro Personal- und Sachkosten anfallen. Diesen Gesetzentwurf wollte Herr Erben mit uns nicht einbringen. Vielmehr bestand er darauf, einen Wachpolizeidienst mit dem Ziel der Verbeamtung durch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einzurichten. Hierfür federführend zuständig ist gemäß der Geschäftsverteilung der Landesregierung und der Landtagsausschüsse der Bereich Finanzen.