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Bundesgesetzliche Neuregelung zur Optionspflicht berücksichtigt Lebensumstände junger Menschen

Zur Landtagsdebatte um die Forderung der Oppositionsfraktionen, den Optionszwang vollständig abzuschaffen, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:

„Am 3. Juli 2014 wurde im Bundestag die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts bezüglich der sogenannten Optionspflicht beschlossen. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, werden zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Optionspflicht befreit. In bestimmten Fällen wird damit die Mehrstaatigkeit akzeptiert. Bisher mussten sie sich bis zum vollendeten 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Die Befreiung von der Optionspflicht betrifft in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die eine andere ausländische Staatsangehörigkeit als die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, wenn sie im Inland aufgewachsen sind.

Im Inland aufgewachsen ist, wer
• sich seit acht Jahren gewöhnlich im Inland aufgehalten hat,
• sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat oder
• über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.

Um für Einzelfallgerechtigkeit in besonders gelagerten Fällen sorgen zu können, ist im Gesetz darüber hinaus eine Härtefallklausel vorgesehen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 19. September 2014 zugestimmt.

Die gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene berücksichtigt die Lebensumstände vieler optionspflichtiger junger Menschen und betont zugleich den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für das Zusammenleben hat.“

Taser und Body-Cams helfen der Polizei, kritische Situationen effektiver zu meistern

Die Verwendung von sogenannten Tasern und Body-Cams durch die Beamtinnen und Beamten der Polizei wurde in den vergangenen Tagen kontrovers diskutiert. Im Rahmen dieser Diskussion erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:

„Der Einsatz von Tasern und Body-Cams durch Polizeibeamtinnen und -beamte unseres Landes sollte ernsthaft geprüft werden. Elektroschockpistolen sind eine wirkliche Alternative zu Schusswaffen. Ihr Einsatz kann dabei helfen, in kritischen Situationen zu handeln, ohne die betroffenen Personen ernsthaft zu verletzen. Taser erhöhen damit sowohl die Sicherheit der Polizei als auch die der Beteiligten.

Auch der Einsatz von Body-Cams sollte überdacht werden, besonders in Hinblick auf Situationen, in denen Polizeibeamtinnen und -beamte während der Dienstausübung Opfer von Übergriffen werden. In einem hessischen Pilotprojekt wurden mit dem Einsatz von Body-Cams bereits gute Erfahrungen gemacht. Die Anzahl von Angriffen auf Beamtinnen und Beamte ging deutlich zurück und eine nachträgliche Aufklärung der Situation wurde durch Body-Cams ebenfalls möglich. Damit sind sie eine gute Möglichkeit, um unsere Polizei effektiv zu schützen. Durch klare Regeln für die Nutzung der Kamera wird der Datenschutz gewahrt.“

Hintergrund:
Bei Tasern handelt es sich um Distanz-Elektroschockgeräte. Body-Cams sind kleine Schulterkameras, die bestimmte Einsätze der Polizei visuell festhalten können.

CDU-Bundesvorstand beruft Jens Kolze

Der Dessauer CDU-Landtagsabgeordnete Jens Kolze wurde jetzt durch den Bundesvorstand seiner Partei in den Bundesfachausschuss für Innenpolitik berufen. In diesem Fachgremium sitzen Experten der CDU und entwickeln Positionen für die Partei. Insbesondere die langfristige inhaltliche Ausrichtung steht hier im Vordergrund.
„Als Vorsitzender der Konferenz der Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern engagiere ich mich bereits einige Zeit auch über die Landesgrenzen von Sachsen-Anhalt hinaus. Diese Berufung sehe ich als Ehre und freue mich auf die inhaltlichen Debatten“, so Jens Kolze zu seiner Berufung.

Polizeistrukturreform: GdP vergaloppiert sich

Der heutigen Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Dienstvereinbarung, die Härtefallregeln bei Versetzungen regelt, nicht mitträgt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:

„Der aktuell vorgelegte Entwurf einer Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Organisationsentwicklung der Landespolizei zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Polizeihauptpersonalrat ist sachgerecht, ausgewogen und muss unterzeichnet werden. Vorgesehen ist in diesem Entwurf, dass die Sozialverträglichkeit eines Arbeitsort- oder Dienstwechsels gemäß einem festgelegten Punkteschema zu prüfen ist. Die Dienstvereinbarung ist geeignet, soziale Härten bei der Polizeistrukturreform zu vermeiden.

Die Forderung des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Petermann, dass eine Arbeitsstelle nicht mehr als 40 km vom derzeitigen Dienst- bzw. Wohnort entfernt sein darf, ist weltfremd. Die Umsetzung dieser Forderung würde zu einer Ungleichbehandlung der Landesbeamten in Sachsen-Anhalt führen. Insbesondere im Justizvollzug müssen Landesbeamtinnen und Landesbeamte oft längere Strecken täglich pendeln. Wenn die GdP mit ihrer Forderung die Mitarbeit an dem Reformvorhaben einstellen will, muss diese gegebenenfalls auch ohne Zustimmung der Gewerkschaft umgesetzt werden. Die überzogene Forderung der GdP darf nicht dazu führen, das Reformvorhaben im politischen Raum infrage zu stellen. Herr Petermann vergaloppiert sich an dieser Stelle eindeutig.“

GÜZ Colbitz-Letzlinger Heide: Vorbereitung auf den Ernstfall rettet Leben

Zu den angekündigten Protesten der Antimilitaristen im Protestcamp am Gefechtsübungszentrum (GÜZ) der Bundeswehr in der Colbitz-Letzlinger Heide erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Es gibt ein elementares Interesse, unsere Soldatinnen und Soldaten optimal auf ihre internationalen Einsätze vorzubereiten. Auch die Führung von Operationen in einem urbanen Umfeld muss geübt werden. Das geht nur mit der geplanten Übungsstadt Schnöggersburg in der Altmark.“

Zu betonen sei das GÜZ vor allem als Wirtschaftsfaktor einer ganzen Region.
Jährlich werde eine Wirtschaftsleistung über Aufträge im zweistelligen Millionenbereich umgesetzt. Mit 450 zivilen Dauerarbeitsplätzen sei der Bundeswehrstandort der größte Arbeitgeber vor Ort. Über 700 Soldatinnen und Soldaten würden hier ihre Steuern zahlen oder einkaufen. Zu Recht sei die Akzeptanz der umliegenden Kommunen für den Standort besonders hoch.

„Das aggressive Verhalten, mit dem einige Protestierende auf ihre Sache aufmerksam machen wollen, lehnen wir entschieden ab. Es ist darüber hinaus wenig nachvollziehbar, für Antimilitarismus zu protestieren, dabei aber zerstörerisch vorzugehen“, so Kolze abschließend.