CDU macht sich ein eigene Bild vor Ort
Die aktuellen Überlegungen, JVA-Standorte zu schließen und eine große Haftanlage in Halle zu errichten, sieht Exner skeptisch: „Ich konnte mich überzeugen, dass es bei einer Standortentscheidung neben den reinen Gebäudekosten viele weitere zentrale Gesichtspunkte zu berücksichtigen gibt. Die JVA ist in unserer Stadt in einem engen Netzwerk fest integriert. Viele ehrenamtliche Projekte und Kontakte fördern die Wiedereingliederung der Gefangenen. Zusätzliche Probleme und Kosten würden durch die weiten Wege des Häftlingstransports zu und von den Dessauer Gerichten bzw. Ämtern erwachsen.“
Auch der Dessauer CDU-Vorsitzende Jens Kolze (MdL) macht sich für den Erhalt des Standortes Dessau stark. „Ich werde mich wie gewohnt in meiner Landtagsarbeit für meinen Wahlkreis engagieren und mich damit auch für den Erhalt der JVA in Dessau stark machen. Es geht dabei nicht nur um ein Gebäude, es hängen an diesem Standort neben den Arbeitsplätzen innerhalb der Justiz auch viele Aufträge an Unternehmer aus der Region.“, so Jens Kolze. Der CDU-Landtagsabgeordnete hat im Rahmen einer kleinen Anfrage an die Landesregierung auch belastbare Zahlen erfragt, um die politischen Entscheidungen vorzubereiten.
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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordneter Jens Kolze (CDU)
Neuordnung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt
Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau
Die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche erwachsene Strafgefangene mit einer Untersuchungshaftabteilung für männliche Erwachsene. Sie besitzt eine Außenstelle in Magdeburg. Die Justizvollzugsanstalt verfügt über insgesamt 395 Haftplätze. 176 in der JVA Dessau-Roßlau und 219 in der Außenstelle Magdeburg.
Die Koalitionspartner haben vereinbart, dass die Justizvollzugsstrukturen im Land Sachsen-Anhalt weiter zu optimieren und zu konzentrieren sind. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat konkrete Pläne für eine zukunftsfähige Justizvollzugslandschaft erarbeiten lassen. Einen Standort ausbauen, andere im Gegenzug aufgeben – das war die Vorgabe für die Experten, die im Rahmen des Projekts „Justizstrukturreform Sachsen-Anhalt“ Vorschläge für Struktur- und Zeitpläne vorgelegt haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist der Sanierungsaufwand für die JVA Dessau-Roßlau (mit und ohne Außenstelle Magdeburg) einschließlich des Kostenansatzes für die Realisierung einer gesetzeskonformen Herrichtung der Anstalt? Ich bitte um Aufschlüsselung der Kosten für die Grundsanierung, für die Bewerkstelligung eines ordnungsgemäßen Brandschutzes sowie für den Umbau zur Realisierung der gesetzlich geforderten Einzelunterbringung für Gefangene.
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die in der JVA Dessau-Roßlau (mit und ohne Außenstelle Magdeburg) bereits getätigten Investitionen seit der Wiedervereinigung?
3. Hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in dem Projekt Justizvollzugsreform eine alternative Modellrechnung vorgenommen, die den Erhalt der JVA Dessau-Roßlau (mit oder ohne Außenstelle Magdeburg) beinhaltet? Wie sind die Eckdaten für eine solche alternative Modellrechnung kalkuliert?
5. Hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung Eckdaten für einen Neubau zur Durchführung der Sicherungsverwahrung (mit und ohne Verwaltungsvereinbarung) in Dessau-Roßlau berechnet? Wie hoch sind die Kosten für einen solchen Neubau?
6. Sieht das Ministerium für Justiz und Gleichstellung im Falle der Verlegung der weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt von der JVA Chemnitz zurück nach Sachsen-Anhalt eine alternative Unterbringung in der JVA Dessau-Roßlau (Haupt- oder Außenstelle Magdeburg) vor? Wäre eine Unterbringung der weiblichen Gefangenen in der JVA Dessau-Roßlau baulich möglich?
7. Hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung für den Fall der unausweichlichen Schließung der JVA Dessau-Roßlau ein alternatives Nachnutzungskonzept für die Gebäude bzw. die Flächen erarbeitet?
8. Besteht im Falle der unausweichlichen Schließung der JVA Dessau-Roßlau durch die Justizvollzugsreform die Gefahr der Rückforderung von bereits ausgezahlten EU-Fördermitteln für durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen?