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19. Landtagssitzung, TOP 8 – Für ein neues Bleiberecht – Zweite Beratung

Redebeitrag MdL Jens Kolze

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Innenminister- bzw. senatoren des Bundes und der Länder haben auf ihrer Sitzung im Dezember letzten Jahres in Wiesbaden beschlossen, dass es einer weiteren Verlängerung der Bleiberechtsregelungen aus dem Jahr 2009 nicht bedürfe. Sie verständigten sich vielmehr darauf, dass die auf dieser Grundlage erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des § 8 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz verlängert werden, wenn die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familienangehörigen durch die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit bemüht haben und durch eine Integrationsprognose die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt zukünftig eigenhändig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die CDU-Fraktion begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz ausdrücklich. Der Punkt 2 des Antrags ist somit durch den Beschluss der Innenministerkonferenz gegenstandslos. Der Beschluss wurde bereits durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport umgesetzt.
Auch Punkt 1 Ihres Antrages betrachten wir als gegenstandslos. Es besteht aus unserer Sicht kein dringender Handlungsbedarf für eine neue umfassende gesetzliche Bleiberechtsregelung. Verlängerungsmöglichkeiten für Aufenthaltserlaubnisse auf Probe bestehen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Betroffenen auch weiterhin nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und ihre Familienangehörigen durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben und daher die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt zukünftig eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.
Minister Stahlknecht hat im Ausschuss eingehend darüber berichtet, dass während der Prüfung der Anträge durch die Ausländerbehörde sogenannte Fiktionsbescheinigungen auszustellen sind, um einen Rückfall in die Duldung zu vermeiden. Die Landesregierung geht davon aus, dass betroffene Ausländer, die sich in den vergangenen Jahren nachweislich um eine Erwerbstätigkeit bemüht haben, auch künftig gute Chancen auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben. Das Ministerium für Inneres und Sport geht sehr restriktiv mit der Abschiebepraxis um. Durch einen gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zur Beschlussempfehlung begrüßen wir gemeinsam diese Verfahrensweise aufgrund des Beschlusses der Innenministerkonferenz und der Erlasslage des Ministeriums für Inneres und Sport. Die Lücke für den von der gesetzlichen Altfallregelung erfassten Personenkreis ist geschlossen.
Unserer Ansicht nach stellt die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und eine entsprechende Perspektive nun wirklich keine große Hürde für eine Aufenthaltserlaubnis dar. Den Betroffenen wurde auch mehrfach ein klares Signal gesetzt, dass sie grundsätzlich Deutschland wieder verlassen müssen, wenn sie nicht selbst mit ihrer Arbeit für ihren Unterhalt sorgen können. Die Umsetzung des Antrages der Fraktion DIE LINKE würde letztendlich eine komplette Abkehr hiervon bedeuten. Auch die Negativbeispiele, also diejenigen, die in den letzten zwei Jahren gar nichts gemacht haben, die auch in der Hochkonjunktur nicht geneigt waren, sich um Arbeit zu bemühen, würden so mit einer Bleiberechtsregelung belohnt werden. Dies lehnen wir jedoch ab, denn es würde eine Zuwanderung in die Sozialsysteme bedeuten. Das ist den Menschen in unserem Land nicht zu vermitteln. In der Konsequenz führen die Forderungen der Fraktion DIE LINKE zu einem quasi bedingungslosen Dauer-aufenthaltsrecht. Die Lebensunterhaltssicherung der Betroffenen war, ist und bleibt unserer Meinung nach Kern jeder Bleiberechtsregelung.
Nun zu Punkt 3 Ihres Antrages.
Für eine neue Bleiberechtsregelung sehen wir keine Notwendigkeit. Insbesondere die in Ihrem Punkt 3 aufgeführten Kriterien, wie zum Beispiel auf mangelnde Ausweisdokumente als restriktiven Ausschlussgrund zu verzichten, sehen wir kritisch. Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen humanitären Standards genügen. Vergessen Sie bitte auch nicht die neuen Bleiberechtsregelungen für gut integrierte ausländische Mitbürger ab dem 15. Lebensjahr und die Möglichkeit Aufenthaltsgewährung in Härtefällen sowie die Ausnahmetatbestände wie zum Beispiel der vorübergehende Aufenthalt aufgrund dringender humanitärer und persönlicher Gründe.
Wir dürfen jedenfalls keine falschen Signale aussenden, nach dem Motto: „wer es lange genug schafft, seinen Aufenthalt in Deutschland zu verlängern, hat in Zukunft gute Chancen, auf Dauer zu bleiben“. Das wäre eine Einladung an Schlepper. Wir sind klar gegen die deutliche Herabsenkung der Kriterien für ein Bleiberecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich bitte Sie um Zustimmung zum Änderungsantrag der Regierungskoalitionen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.