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Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen

Zur Landtagsdebatte „Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:

„Das kommunale Abgabenrecht ist eine schwierige Rechtsmaterie. Durch die aktuelle Berichterstattung sowie aufgrund der Diskussionen im politischen Raum gibt es Verunsicherungen bei jenen, welche Ende letzten Jahres Beitragsbescheide erhielten. Die CDU-Fraktion will diese Verunsicherung nicht beflügeln und verweist daher auf vier maßgebliche Punkte:

1. Wille des Gesetzgebers war, eine zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich sowie eine Übergangsregelung zu schaffen, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung tragen, die den Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar belastet und zur Gebührengerechtigkeit führt.

2. Nach erfolgter Prüfung der Landesregierung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 keine Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt, sondern ist vielmehr ein Spezifikum Brandenburgs.

3. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt durch Urteil im letzten Jahr (OVG LSA, Urteil vom 4. Juni 2015 – L 24/14 -) tragen die bei der letzten Novellierung des Kommunalen Abgabenrechts eingeführte zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich sowie die Übergangsregelung dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung. Es ist also mitnichten so, dass Gerichte in unserem Land über die rückwirkende Beitragserhebung noch nicht geurteilt haben.

4. Zu erwarten ist, dass es trotz der klaren Rechtsprechung auch für Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit zu einer höchstrichterlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere zu Altanschließern, kommen wird. Daher ist die Ankündigung des Innenministeriums, die Aufgabenträger aufzufordern, die Beitragserhebung bei Abwasseranschlüssen bis auf weiteres auszusetzen, der richtige Weg.“

Beleidigungen sind keine Mittel der politischen Debattenkultur – Entschuldigung war mehr als angebracht

Den Entgleisungen des innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, gegen den Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, widerspricht Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, entschieden:

„Der Innenminister hat den Koalitionsfraktionen im November einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einrichtung und die befristete Vorhaltung eines Wachpolizeidienstes in Sachsen-Anhalt vorsah und für einen eingeschränkten Bereich der Aufgaben der Polizei kurzfristig zusätzliches Personal (Entgeltgruppe 6 TV-L) vorsieht. Für die Unterhaltung eines Wachpolizeidienstes (mit 200 Wachpolizisten) sollten jährlich 9.830.000 Euro Personal- und Sachkosten anfallen. Diesen Gesetzentwurf wollte Herr Erben mit uns nicht einbringen. Vielmehr bestand er darauf, einen Wachpolizeidienst mit dem Ziel der Verbeamtung durch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einzurichten. Hierfür federführend zuständig ist gemäß der Geschäftsverteilung der Landesregierung und der Landtagsausschüsse der Bereich Finanzen.

Zuwanderung durch gezielte Maßnahmen steuern

Jens Kolze„Wir müssen uns der Macht des Faktischen stellen. Wir werden in diesem Jahr deutlich mehr als 40.000 Flüchtlinge und Asylsuchende für Sachsen-Anhalt verzeichnen können. Im letzten Jahr waren es 6.600. Ohne gezielte Maßnahmen der Zuwanderungsbegrenzung, etwa beim Familiennachzug oder bei der Festlegung von Obergrenzen, wird sich der Zuzug zumindest in der gleichen Größenordnung fortsetzen. Keine Frage: Wir alle wollen eine Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Zelten in der Winterzeit verhindern. Daher arbeitet die Landesregierung auch unter Hochdruck an einem Unterbringungskonzept.

Wenn die LINKEN kritisieren, dass bei Erstaufnahmeeinrichtungen die tatsächlichen Belegungsstände oft deutlich unter der zur Verfügung stehenden Kapazität liegt, dann gehört es auch zur Ehrlichkeit, dass man den Grund dafür auch benennt. Wir haben in Deutschland das Problem, dass viele zu uns kommende Menschen, die ja eigentlich Schutz suchen, nicht da bleiben, wo man sie unterbringt. Es passiert sehr häufig, dass die Asylsuchenden z. B. aus Altengrabow einfach verschwinden und sich auf den Weg zu ihrem eigentlichen Fluchtziel, zum Beispiel Hamburg oder Berlin, machen. Diesem Problem wird nun zukünftig auf Bundesebene durch Sanktionen und durch eine Residenzpflicht am Ort der Aufnahmeeinrichtung begegnet werden.

Abschiebungen werden von den LINKEN generell als inhuman bezeichnet und abgelehnt. Auch das sehen wir anders. Wer nicht schutzbedürftig ist, muss unverzüglich abgelehnt und in seine Heimat rückgeführt werden, sonst schaden wir der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Aufnahme von Menschen. Und wir dürfen nicht vergessen, dass sich in Sachsen-Anhalt über 4.000 geduldete, ausreisepflichtige ehemalige Asylbewerber befinden, die die so dringend notwendigen Kapazitäten blockieren. Die in Sachsen-Anhalt initiierten Sammelrückführungen sind der richtige Weg. Und durch den Asylkompromiss 2015 auf Bundesebene, den die LINKEN ebenfalls ablehnen, können wir nunmehr nicht schutzbedürftige Menschen aus sicheren Herkunftsländern direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach Haus schicken und die Bemühungen um ein gemeinsames Rückführungsmanagement der Länder erhöhen.“

Für Erinnerung und Gedenken bedarf es keines Feiertages

Jens Kolze„Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts der 8. Mai eines jeden Jahres als ‚Tag der Befreiung vom Faschismus‛ ein staatlich anerkannter Feiertag werden muss. Die Länderabfrage hat ergeben, dass der 8. Mai in keinem anderen Bundesland als gesetzlicher Feiertag festgeschrieben ist. Für die CDU-Fraktion ist diese Forderung, ganz losgelöst von der Diskussion, dass wir in Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich schon genug Feiertage haben, politisch nicht vertretbar.

Für viele Länder Europas ist der 8. Mai zu Recht ein Tag, an dem feierlich an die Befreiung von der deutschen Fremdherrschaft und von den Grauen des Krieges gedacht wird. Auch in Deutschland war der 8. Mai 1945 für viele Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht, an dem die Welt von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit worden ist. Daher wird in Deutschland an diesen Tag jährlich erinnert. Der 8. Mai ist auch ein Tag der Mahnung, dass Antisemitismus und Rassismus keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.

Wir dürfen jedoch bei der Würdigung der herausragenden Bedeutung dieses Gedenktages eines nicht vergessen: Für viele Menschen in Ost- und Mitteldeutschland haben mit dem 8. Mai nicht der Frieden, die Zuversicht und die Freude Einzug gehalten. Denken wir an Flucht und Vertreibung. Denken wir an die Verbrechen von Angehörigen der Roten Armee an der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten. In Folge des Endes der nationalsozialistischen Tyrannei wurde in der Sowjetischen Besatzungszone eine neue Diktatur unter dem Roten Stern errichtet. Hinrichtungen, Deportation, Zwangsarbeit, willkürliche Inhaftierungen wurden von den neuen Machthabern systematisch angewandt. Für viele Menschen in Ost- und Mitteldeutschland war der 8. Mai kein Tag der Freude und Zuversicht! Erst 1989 erhielten die Bewohnerinnen und Bewohner der ehemaligen DDR die Chance, eine Demokratie aufzubauen.

Wir sehen für Sachsen-Anhalt keine Notwendigkeit für den von den LINKEN geforderten weiteren gesetzlichen Feiertag und lehnen den Gesetzentwurf zusammen mit unserem Koalitionspartner ab.“

„Flüchtlingskrise – wie schaffen wir das?“

André SchröderJens KolzeMarkus-Kurze_neu_klDie CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich seit mehreren Monaten ausführlich mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik.

In diesem Rahmen haben wir in dieser Woche gemeinsam mit dem Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht zwei Veranstaltungen mit dem Titel „Flüchtlingskrise – wie schaffen wir das?“ durchgeführt, um mit Bürgerinnen und Bürgern die Herausforderungen der Zuwanderung zu diskutieren.

„Wir als CDU-Fraktion stehen für Realitätssinn und Augenmaß in der Asyl- und Flüchtlingspolitik! Um die Herausforderungen der Zuwanderung meistern zu können, setzen wir uns für eine volle Erstattung der notwendigen Kosten auf kommunaler Ebene ein sowie für eine Erhöhung der Integrationsleistung. Wir lehnen die Einführung einer Gesundheitskarte zum jetzigen Zeitpunkt ab, um neue Leistungen und Kosten, die damit auf die Kommunen zukommen würden, abzuwenden. Darüber hinaus befürworten wir die unangekündigte Durchsetzung der Ausreisepflicht auch in den Wintermonaten“, so André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Gastgeber der beiden Veranstaltungen.

Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Die Gebote der Stunde sind: Das Finden von europäischen Lösungen, die Beschleunigung der Asylverfahren und die Beseitigung von Fehlanreizen. Schutzbedürftige gilt es schnell zu identifizieren, anzuerkennen und zu integrieren. Wer nicht schutzbedürftig ist, muss in seine Heimat zurückkehren. Wir müssen hier klar unterscheiden, sonst schaden wir der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Aufnahme von Menschen in Deutschland aus humanitären Gründen.“

„Die Diskussionen auf den Veranstaltungen in Weißenfels und Schönebeck haben gezeigt, dass die CDU-Fraktion den richtigen Kurs eingeschlagen hat. Weitere Beschlüsse zur Asyl- und Flüchtlingspolitik werden wir auf der Mitteldeutschlandkonferenz der CDU-Fraktionsvorstände von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt am 16. November 2015 in Magdeburg fassen“, erklärt Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender und Moderator der Veranstaltung in Schönebeck.