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Künftige Polizeistruktur in Sachsen-Anhalt

Im Zuge der Gebietsreform ist eine Diskussion über die Struktur der Polizeiverwaltung im Lande Sachsen-Anhalt sicherlich erforderlich. Allerdings  darf man sich bei der Struktur der Polizeireviere nicht allein an den heutigen Kreissitzen orientieren, sondern sie muss die Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten  und die Kriminalitätsschwerpunkte berücksichtigen“, so der innenpolitische Sprecher  der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze.

Darüber hinaus muss eine konkrete Festlegung auf nur drei Standorte der Polizeidirektionen beim gegenwärtigen Stand der Diskussion abgelehnt werden, weil die für eine solche Festlegung notwendigen fachlichen Erkenntnisse noch  nicht vorliegen. Im Übrigen muss auch insoweit ein regionaler Ausgleich Berücksichtigung finden. Die von der SPD heute verkündete Festlegung auf drei Standorte der Polizeidirektionen stellt sich daher gegenwärtig als ‚Stochern im Nebel dar.

Guter Tag für Sicherheit und Demokratie

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Jens Kolze, hat die heutigen Beschlüsse des Landtages für mehr Rechte des Verfassungsschutzes und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung als wichtige Schritte für mehr Sicherheit und Demokratie bezeichnet.Insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung komme dem Verfassungsschutz, im Rahmen der Vorfeldaufklärung, eine herausragende Rolle zu.

Deshalb sei es folgerichtig, eine derartige Institution mit erweiterten Rechten auszustatten. Diese bezögen sich künftig auch auf Auskünfte über die Finanzströme extremistischer Gruppen bei Geldinstituten und auf nachvollziehbare Kommunikationswege. „Sicherheit wird nicht gewährleistet, indem man nach einem Anschlag tätig wird. Vielmehr muss vorher versucht werden, gegenüber Terroristen und Straftätern präventiv vorzugehen. Mit den heutigen Beschlüssen helfen wir dem Verfassungsschutz, seine Aufgaben effektiver wahrzunehmen“, so Kolze.

Kolze lobt ferner die Änderung des Kommunalverfassungsrechtes. Hier gebe es künftig mehr Praxisnähe, die eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung zur Folge habe. So sehe die jetzige Gesetzesänderung beispielsweise vor, dass die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs Monate und spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen könne. Damit solle gewährleistet werden, dass ein im Arbeitsverhältnis stehender Kandidat die ordentliche Kündigungsfrist einhalten könne. Weiterhin werde künftig das Ehrenamt gestärkt. Kommunale Mandatsträger könnten künftig ihre Aufwendungen gerechter abrechnen. Die pauschale Aufwandsentschädigung werde durch die Möglichkeit einer Fahrkostenabrechnung ergänzt. Für Kommunen, die Pflichtmitglied in einem kommunalen Versorgungsverband sind, werde künftig die Pflicht zur Bildung von Pensionsrückstellungen für ihre Beamten entfallen.